Dr. med. Piet Westdijk, Sattelgasse 4, 4051 Basel
Tel. +41 (0)61 262 22 22
Arbeitszeit: An Werktagen vom 08.00 – 12.00h und vom 14.00 – 19.00h.
Anmeldung: Sie können sich mit Brief, per Email oder telefonisch (Telefonbeantworter) anmelden.
Sprachen: Deutsch inkl. Mundart, Englisch und Niederländisch
Abmelden: Sowohl Sie als auch ich können einen Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen. Wenn Sie später absagen, halte ich mir das Recht vor, Ihnen die Unkosten zu verrechnen.
Beenden der Therapie: Eine Beendung der Therapie meinerseits wird von mir mit Ihnen auf Zeit vorbesprochen. Sie haben selbstverständlich das Recht, die Therapie vorzeitig ohne Begründung zu beenden.
Kosten: Die Behandlung wird als Grundleistung von den Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt). Die Ihnen durch die Ärztekasse Basel gestellten Rechnungen können Sie somit rückvergüten lassen.
Shaking hands: For english and dutch clients: the swiss custom of shaking hands is not obligatory.
“Herr Doktor”: Ich würde es sehr schätzen, wenn Sie mich einfach Herr Westdijk nennen.
Verfügbarkeit: Leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich oft ausgebucht bin, was heisst, dass mit einer gewissen Wartezeit gerechnet werden muss. Aus demselben Grund ist es mir nicht immer möglich, sofort auf Telefon- oder Emailmitteilungen zu reagieren. Weil ich aber eher kurztherapeutisch arbeite, gibt es ein reger Klientenwechsel mit der Möglichkeit, immer wieder neue KlientInnen resp. PatientInnen zu begrüssen.
Rechtliches:
- Ich rechne über die Ärztekasse Basel ab, deren MitarbeiterInnen zwecks Weiterleitung der Rechnung über Ihre Personalien und meine formalen Leistungen Ihnen gegenüber orientiert werden. Ich gehe darum davon aus, dass Sie mich bereits beim Erstgespräch gegenüber der Ärztekasse Basel von der Schweigepflicht entbinden. Dasselbe gilt gegenüber Inkassomed und Betreibungsamt, falls Sie die Mahnungen der Ärztekasse nicht beachten würden.
- Zur Optimierung meiner therapeutischen Arbeit lasse ich mich teils durch Einzelsupervision teils in Intervisionsgruppen supervidieren. Auch diesbezüglich rechne ich mit Ihrer Entbindung von der Schweigepflicht, auch wenn ich bei Supervision nie den Namen der betroffenen KlientInnen erwähne.
- Sie haben zu jeder Zeit Recht auf Einsicht in Ihre Akten, welche ich für Sie aufbewahre (Abklärungs- und Therapienotizen, Berichte), aber nach 10 Jahren, spätetens nach Praxisschliessung bei Pensionierung vernichtet werden.
- Sie haben das Recht auf Information resp. Aufklärung über Ihre Diagnosen, die Therapie (inkl. Medikation) und auch über meine prognostischen Einschätzung, soweit vorhanden.
